Kosten

Ärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte-GOÄ abgerechnet.

Zwei Leistungsbereiche sind zu unterscheiden:

  • Ärztliche Behandlung
  • Medizinische Kräftigungstherapie

Alle Arztleistungen werden nach GOÄ abrechnet. Dazu gehören Leistungen wie Untersuchung, Beratung, Chirotherapie und zahlreiche weitere ärztliche Maßnahmen. Auch Medizinische Kräftigungstherapie wird nach GOÄ abgerechnet, da sie von der Bundesärztekammer als Arztleistung anerkannt ist. Während übliche Leistungen von allen Privatversicherungen vollständig übernommen werden, ist die Medizinische Kräftigungstherapie genehmigungspflichtig. Nach der Erstuntersuchung erhalten Sie ein ausführliches Attest und einen Kostenvoranschlag. Beides reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.

Downloads zur Abrechnung:

Abrechnungsschema privatärztlicher Leistungen
Abrechnungsschema medizinische Kräftigungstherapie (MKT)

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